Krankenkasse & Abrechnung

Krankenfahrt auf Rezept – so einfach geht’s

Bei medizinischer Notwendigkeit zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Krankenfahrt. Sie brauchen nur den Transportschein Ihres Arztes – um alles Weitere kümmern wir uns: Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Kostenlos beraten lassen: 06232 980 71 71

In 4 Schritten zur bezahlten Krankenfahrt

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    Transportschein beim Arzt abholenIhr behandelnder Arzt stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) aus – bei Serienbehandlungen wie Dialyse als Dauerverordnung.
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    Genehmigung der Krankenkasse (falls nötig)Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten sind genehmigungsfrei. Für andere Fahrten reichen Sie den Transportschein vorab bei Ihrer Kasse ein – wir helfen bei Fragen.
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    Fahrt bei uns buchenEin Anruf genügt: Abholadresse, Ziel, Termin und Besonderheiten (Rollstuhl, Tragestuhl, Begleitperson) – fertig.
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    Fahren & fertigWir holen Sie pünktlich ab und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen höchstens die gesetzliche Zuzahlung von 5–10 € pro Fahrt – sofern Sie nicht befreit sind.

Wann zahlt die Kasse – und wann braucht es eine Genehmigung?

Genehmigungsfrei – Transportschein genügt

  • Dialysefahrten
  • Chemotherapie
  • Strahlentherapie (Bestrahlung)
  • Stationäre Aufnahme und Entlassung
  • Fahrten mit Verlegungscharakter zwischen Kliniken

Ambulante Fahrten – Genehmigung gilt als erteilt bei:

  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Vergleichbare, ärztlich bescheinigte Mobilitätseinschränkung

In anderen Fällen entscheidet die Krankenkasse vorab über die Kostenübernahme. Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihre Fahrt übernommen wird.

Was kostet mich eine Krankenfahrt?

Bei genehmigten Krankenfahrten zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist (z. B. nach Erreichen der Belastungsgrenze), zahlt gar nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen nie in Vorleistung gehen.

Privatfahrten ohne Verordnung bieten wir selbstverständlich auch an – zu fairen, transparenten Preisen. Fragen Sie einfach nach einem Angebot.

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Unsicher, ob Ihre Kasse zahlt?

Rufen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht.

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